Das Irrgeher Brandschott

Brandschutz im Bereich vorgehängter hinterlüfteter Fassaden.

Das Brandschott dient zur Begrenzung bzw. Verhinderung der Brandausbreitung im Bereich vorgehängter hinterlüfteter Fassaden.

Geprüft durch die Gesellschaft für Materialforschung und Prüfanstalt für das Bauwesen Leipzig mbH auf die brandschutztechnische Wirksamkeit nach § 28 (4) MBO zur Behinderung der Brandausbreitung im geschossübergreifenden Luftraum vorgehängter, hinterlüfteter Fassadenbekleidung (VHF)

BRANDSCHOTT

    Gutachterliche Stellungnahme GS III/07-086

    Deutsche Patentanmeldung